Rechtsprechung
OLG Jena, 30.10.1996 - 4 U 819/95 (91) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Anfahren trotz fortbestehenden Rotlichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grobe Fahrlässigkeit; Rotlicht; Kreuzung; Ampel; Fahrer; Kfz; Verschulden; Indizien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1997, 691
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Eine Beurteilung als nicht grob fahrlässig kann auch in Betracht kommen, wenn der Fahrer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (so neuerdings wieder OLG Hamm r+s 2000, 232; OLG Jena VersR 1997, 691 f.; OLG München NJW-RR 1996, 407). - OLG Köln, 27.02.2007 - 9 U 1/06
Es gibt keinen Grundsatz, nach dem das Nichtbeachten des Rotlichts stets als grob …
Dies kann der Fall sein, wenn die Ampel nur schwer zu erkennen oder verdeckt ist und bei besonders schwierigen, insbesondere überraschend eintretenden Verkehrssituationen (vgl. BGH VersR 2003, 364 = r+s 2003, 144; OLG Hamm VersR 2002, 603; r+s 2000, 232; Senat, r+s 1998, 430; r+s 2001, 235; r+s 1997, 234; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 986; OLG Jena VersR 1997, 691; OLG München NJW-RR 1996, 407; siehe Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27 Aufl., § 12 AKB, Rn 92). - OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08
Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers
Eine Beurteilung als nicht grob fahrlässig kann auch in Betracht kommen, wenn der Fahrer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (so neuerdings wieder OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1477 = NVersZ 2000, 386 = r+s 2000, 232; OLG Jena, VersR 1997, 691; OLG München, NJW-RR 1996, 407).
- OLG Jena, 03.12.2003 - 4 U 760/03
Rotlichtverstoß führt grds. zur Leistungsfreiheit nach § 61 VVG
Anders als in Fällen, in denen das Rotlicht zunächst beachtet, dann aber trotz weiterhin bestehenden Rotlichts weitergefahren wurde (so auch in BGH, VersR 2003, 364), hat der Kläger sich durch die Nichtbeachtung des Lichtsignals in einer für den Straßenverkehr nicht mehr tolerierbaren Zeit pflichtwidrig unaufmerksam verhalten (vgl. OLG Jena, VersR 1997, 691, 692). - OLG Brandenburg, 25.09.2002 - 14 U 40/02
Haftungsausschluss in der Kfz-Vollkaskoversicherung nur bei auf subjektiv schwer …
Ob dies schon dann zu verneinen ist, wenn der Fahrer des Pkws zunächst an der roten Ampel anhält und sich damit bewusst rechtstreu verhält (so OLG Jena VersR 1997, 691, 692), braucht der Senat nicht zu entscheiden. - OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02
Fallgruppen und Beweislast zum Freiwerden des Versicherers von der …
In diesem Zusammenhang ist nämlich der Grundgedanke des § 61 VVG zu beachten, wonach der Versicherungsnehmer, der sich in Bezug auf das versicherte Interesse völlig sorglos oder sogar unlauter verhält, keine unverdiente Vergünstigung erhalten soll (BGH VersR 1989, 582, 583; OLG Jena, VersR 1997, 691, 692). - OLG Hamm, 29.04.2005 - 20 U 25/05
Fahrzeugversicherung - Kaskoversicherung: Keine grobe Fahrlässigkeit bei …
Das Landgericht hat nach umfassender Sachaufklarung zu Recht ein auch subjektiv grob fahrlässiges Verhalten verneint (vgl. BGH, VersR 2003, 364; OLG Koblenz, VersR 2004, 728; OLG Jena, VersR 1997, 691; Senat, r+s 2000, 232; VersR 1995, 92).